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"Radiodoktor" - Sendung in Ö1 zum Thema "Digitalsierung in der Medizin"
mit dabei im Live-Programm IGMed Mitglied Christian Schwarz - zum Anhören bitte auf unser Logo hier unten klicken





Nö Ärztekammerwahl 2017

Im April 2017 fanden in Niederösterreich Ärztekammerwahlen statt. Um besseren Einblick und Möglichkeit zu aktiver Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen der niederösterreichischen Ärztinnen und Ärzte zu erlangen, haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit "den niedergelassenen" (Haus- und Fachärzten, entstanden aus dem Nö Hausärzteverband) und der Liste ARGUS im niedergelassenen Bereich (Allgemeinmediziner und Fachärzte) eine Wahlplattform zu gründen und bei der Ärztekammerwahl als gemeinsame Wahlplattform zu kandidieren. Im Wahlergebnis zeigte sich vor allem bei den niedergelassenen Allgemeinmedizinern ein Spitzenergebnis, nur wenige Stimmen trennten uns von der stimmenstärksten Gruppierung. Aber auch im Fachärztebereich fand sich eine gute Resonanz unserer Ideen.
Jetzt heißt es für uns "ran an die Arbeit, für unsere Ideen und für uns Ärztinnen und Ärzte"


hier  Sie die gemeinsamen Aussendungen zur Nö Ärztekammer 2017:

1. Aussendung Jänner 2017
Aussendung 1.pdf (420.35KB)
1. Aussendung Jänner 2017
Aussendung 1.pdf (420.35KB)
2. Aussendung Februar 2017
Aussendung 2.pdf (370.85KB)
2. Aussendung Februar 2017
Aussendung 2.pdf (370.85KB)
3. Aussendung März 2017
Aussendung 3.pdf (2.2MB)
3. Aussendung März 2017
Aussendung 3.pdf (2.2MB)
Wahlplattform 2017

Unser 10-Punkte Programm

  1. JA zu Hausarztmedizin und wohnortnaher Basisversorgung. Die Primärversorgung obliegt verpflichtend dem Hausarzt bzw. einer von Allgemeinmedizinern betriebenen Primären Versorgungseinheit
  2. JA zu einer verbesserten gemeinsamen Aufstellung von niedergelassenen Fach- und Hausarztstrukturen: bessere und vor allem verpflichtende Vernetzung vor allem in Fragen der Befundweiterleitung in beiden Richtungen als professionellere Alternative zu ELGA. 
  3. JA zu Primären Versorgungseinheiten als ausschließliche(!) primäre Versorgungsebene nach internationalem Standard unter verpflichtender totaler Abkehr von der österreichischen Spitalslastigkeit (auch Ambulanzlastigkeit). 
  4. JA zu Codierung nach international gültigen Richtlinien der Primary Health Care (lt. WONCA (World Organization of Family Doctors) – Empfehlung zurzeit ICPC2 Code). Für entstehende Kosten haben vollständig und ausnahmslos die Sozialversicherungen bzw. die planenden Gesundheitsversorgungs-strukturen aufzukommen. Die Codierung soll in gleicher Weise dazu dienen, einerseits die Wertigkeit hausärztlicher Primärversorgungs-Leistungen besser abzubilden und andererseits international vergleichbare versorgungswissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern. Diese Prozesse und Ergebnisse haben für alle Beteiligten transparent einsehbar, wissenschaftlich-universitär begleitet und vollständig anonymisiert zu sein. 
  5. JA zu einem konstruktiven Erarbeiten von Anpassungen international etablierter Versorgungsebenen an österreichische Verhältnisse durch speziell etablierte Arbeitsgruppen der Ärztekammer, gemeinsam mit Stakeholdern der Gesundheitsversorgung unter vollständiger Abkehr von parteipolitisch und sonstigen beeinflussenden (Gemeinde-, Landes- Bundespolitik) Denkweisen. 
  6. JA zur einer vollständigen Ablöse des pekuniären Wertes von bestehenden Einzel- und Gruppenpraxen, falls im Bereich dieser Ordinationen ein in der derzeit angedachten Form „österreichisches PHC“ installiert werden sollte (also ohne radikalen Schnitt der Spitalslastigkeit/Ambulanzlastigkeit). Voraussetzung ist eine nachhaltige Gefährdung und Existenzbedrohung dieser Praxen, festgestellt durch eine unabhängige Prüfungskommission. 
  7. JA zur Attraktivierung des Berufsbildes „Hausarzt“ bereits im Studium. Junge Medizinstudierende lernen den Beruf des Allgemeinmediziners zu spät kennen und schätzen. Daher verpflichtende Praktika in einer Allgemeinmedizinerpraxis (mit verpflichtender honorarmäßiger Abbildung der Leistung des Arztes für diese Ausbildungstätigkeit). Auch postpromotionelle Zusammenarbeit mit Spitälern (tagsüber verpflichtende Ausbildungszeiten in allgemeinmedizinischen Praxen, Nachtdienste im Krankenhaus) - dabei 100% Kostenübernahme der Entlohnung der angehenden Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner durch den Regionalen Strukturplan (RSG) – im Gegenzug verzichtet der Lehrpraxisinhaber, der Arzt auf sein Honorar für seine Leistung der Ausbildungstätigkeit und unterstützt die Dokumentation von Lernzielen (z.B. Rasterzeugnisse).
  8. JA zur Verbesserung der Situation von Frauen als Hausärztinnen. UnterstützungsprogrammeumHausärztinnen die Kombination von Praxis und Familie zu erleichtern (z.B. Jobsharing, Ärztepool für Karenzvertretungen). 
  9. JA zur Entwicklung von transparenten Programmen für Vertretungstätigkeiten in Allgemeinmedizinpraxen (z.B. Kooperation mit Spitälern, Ärztepool).
  10. JA zu einem komplett neuen Honorarkatalog, der vor allem die Arbeitszeit am und mit dem Patienten abbildet. Bis zu diesem langfristigen Ziel stehen folgende Absichten als Programm fest:
     
    • weitere Aufwertung von Gesprächsmedizin
    • nachweisliche 100% Umschichtung der auslaufenden Laborhonorare
    • indexgebundener Honorarautomatikfaktor mit Anweisung der Erhöhung noch im ersten Halbjahr nach VPI-Veröffentlichung
    • Nachzahlungen von Krankenkassen sind – analog zum ASVG – mit begünstigtem Steuersatz (6%) zu behandeln
    • Anstellung von Ärzten bei Ärzten